- dingen
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1. in Dienst nehmen (Arbeiter, Dienstboten)2. durch Lohn zu jmds. Verfügung gewinnen (Mörder)[<ahd. dingon „vor Gericht für eine Sache reden, gerichtlich verhandeln, vertragsmäßig festsetzen“; → Ding]
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dịn|gen <dingte/(selten:) dang, hat gedungen/(seltener:) gedingt> [mhd. dingen, ahd. dingōn = vor Gericht verhandeln]:a) (veraltet, noch landsch.) gegen Lohn in Dienst nehmen, einstellen:Gesinde d.;b) (veraltet) gegen Bezahlung für die Erledigung einer Aufgabe verpflichten, engagieren:einen Bergführer d.;c) (geh. abwertend) mit Geld für die Ausführung eines Verbrechens gewinnen:einen Mörder d.;ein gedungener Killer.* * *
dịn|gen <dingte/(selten:) dang, hat gedungen/(seltener:) gedingt> [mhd. dingen, ahd. dingōn = vor Gericht verhandeln]: a) (veraltet, noch landsch.) gegen Lohn in Dienst nehmen, einstellen: Gesinde d.; b) (veraltet) gegen Bezahlung für die Erledigung einer Aufgabe verpflichten, engagieren: Ich werde ... einen Führer d., der mich durch die Berge bringt (Seghers, Transit 237); c) (geh. abwertend) mit Geld für die Ausführung eines Verbrechens gewinnen: einen Mörder d.; ein gedungener Killer.
Universal-Lexikon. 2012.